Scharf auf Menschenrechte
Durch meine langjährige berufliche Tätigkeit in Wissenschaft, Erwachsenenbildung und Frauenverbänden sowie als Referentin für Frauen- und Menschenrechte in Politik und Menschenrechtsorganisationen habe ich auf nationaler wie internationaler Ebene Erfahrungen und Praxis erworben, die ich nun als unabhängige, freie Beraterin zur Verfügung stelle.
Ich selber habe Befähigung und Ermutigung von anderen erfahren. Das möchte ich u.a. durch den Ansatz des Empowerments weitergeben. JedeR kann lernen und sich und die Umwelt verändern, am besten mit anderen zusammen. Jedes Netzwerk, jeder Verband und jede Institution oder Organisation kann Veränderungsprozesse erfolgreich durchlaufen.
Ich biete Beratung an, die an die menschliche Freude und Neugier auf Veränderung ansetzt. Diese bestehen solange wie sie durch das Lernen von Neuem, Informiertheit und Partizipation sowie Raum und Zeit zum eigenen Nachdenken und Finden von Lösungen alle Beteiligten und ihre Talente genährt und motiviert werden.
boeker-consult, Beratung für Menschenrechte und Genderfragen, unterstützt die CHARTA DER VIELFALT DER DEUTSCHEN UNTERNEHMEN und hat sich deshalb im Rahmen der Initiative "Diversity als Chance – Charta der Vielfalt" durch Unterschrift verpflichtet, sie umzusetzen.
Am 15. Mai 2007 hat die Inhaberin der Firma, Marion Böker, die Urkunde zur Selbstverpflichtung aus der Hand der Staatsministerin im KanzlerInnenamt und Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer, entgegen genommen.
Liste der UnterzeichnerInnen.pdf
Bilder von der feierlichen Überreichung der Urkunde
boeker-consult definiert die Umsetzung von Diversity darüber hinaus innerhalb des Referenzrahmens der UN-Menschenrechtsverträge sowie der EU-Richtlinien zur Anti-Diskriminierungspolitik der Europäischen Union und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) des Europarates.
Es gibt gegenwärtig einige politisch ideologische und ökonomische Zusammenhänge in denen 'Diversity' einerseits adaptiert wird, gleichzeitig aber dessen juristische Basis der Menschenrechte und der Anti-Diskriminierungsgesetze abgelehnt werden.
Dies pervertiert den 'Diversity Ansatz', den wir unterstützen und der in den globalen Menschenrechts und Bürgerrechtsbewegungen geprägt worden ist. Der Diversitäts-Ansatz soll dabei helfen, eine Kultur, Politik und Lebenswelt zu schaffen, die eine entwickelte Zivilisation reflektiert, welche auf den individuellen Menschenrechten, Toleranz und gegenseitigen Akzeptierens des Faktes basiert, so dass alle Menschen gleich ihrer Unterschiede in ihrer Wertigkeit und ihren Rechten juristisch und de facto gleich gestellt sind und gleich behandelt werden - und nicht nur gleichgestellt im Wort und Schrift sind. Ungleichbehandlungen (Diskriminierungen) sind als Verletzungen des (nationalen wie internationen Menschen-) Rechts einklagbar.
Ein in seiner Bedeutung gerecht werdender Diversity-Ansatz kann nicht auf den Aspekt des wirtschaftlichen Wachstums- oder Firmengewinns reduziert werden; er ist auf das ganzheitliche Zusammenleben der Menschen in allen Lebensbereichen und auf die Teilhabe aller an Wachstum und Wohlstand jeder Art in Frieden und ohne Grenzen gerichtet.
Wenn wir überwiegend mit dem Fokus auf die Menschenrechte der Frauen, auf die Gleichheit von Frauen und Männern und eine Welt, die frei von Diskriminierung und Frauen-Menschenrechtsverletzung oder aufgrund von 'gender' (sozialem Geschlecht) und 'sex' (biologischem Geschlecht) ist; und wenn wir Beratung und Begleitung bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming leisten, dann zielen wir dabei langfristig immer auf einen weit vielfältigeren Ansatz: das Mainstreaming aller definierten individuellen Menschenrechte im Bewusstsein der Menschen, der Regierenden und Verwaltungen, der Politk und Wirtschaft zu. Damit leisten wir Arbeit zur Umsetzung der Menschenrechte wie diese durch mittlerweile neun Menschenrechtsabkommen und ihre Fakultativprotokolle mit Beschwerdemöglichkeiten im nationalen Recht verabankert und bindent gültig sind.
Wir unterstützen durch unsere Beratung die Verankerung eines rechtsbasierten Empowerments: die Befähigung/Stärkung von Individuen, zur Wahrnehmung ihrer und Durchsetzung ihrer und aller Menschen Rechte, in den Köpfen Einzelner aber vor allem den Zusammenhängen von vielen Akteur/innen in Organisationen und Institutionen, um sich und ihre Arbeit besser auf das Ziel der Umsetzung der Frauen/Menschenrechte auszurichten.
Wir wollen dazu beitragen, unser privates, berufliches und öffentliches Leben so zu organisieren und zu leben, dass es jederzeit und in allen Bereichen die Menschenrechte aller Individuen garantiert und schützen kann, ganz unabhängig davon wie unterschiedlich die Menschen sind. Die Vielfalt der Menschheit ist ein reiches kulturelles und natürliches Erbe der Menschheit.
'Diversity' ist weder einfach nur ein schönes 'Label' für die Ausbeutung von 'human ressources', menschlichen Kräften (als Arbeitskraft) noch ist es ein ausladender Topf auf dem Feuer, das die ausdifferenzierten und juristisch anerkannten Menschenrechte schmelzen und verkleinern kann, bis sie ein kleiner unwirksamer Brei geworden sind, einfach zu handhaben für einige, die die Menschenrechte noch immer nicht vollends anerkennen wollen.
Eine wesentliche Voraussetzung ist Aufklärung und Menschenrechts(aus)bildung. Auch dazu tragen wir bei. Darüberhinaus müssen alle (Aus-) Bildungsinstitutionen und immer noch inklusive der juristischen Ausbildung ein profundes, zielgruppengemäßes Wissen über die Menschenrechte, ihre Bedeutung in der Praxis des Alltags und ihre Einklagbarkeit auf allen Ebenen vermitteln.
Kläger/innen vor deutschen Gerichten müssen automatisch Informationen erhalten, die ihnen erläutern, welche weiteren internationalen Rechtswege und Instrumente ihnen zur Verfügung stehen, wie sie diese beanspruchen können und wo es weitere Information und Beratung dazu gibt.
Die meisten Menschen, die diskriminiert werden, haben erst einmal einen Schock. Dann möchten Sie sich beraten lassen und suchen am Ende einen Weg, sich zu wehren und zu ihrem Recht zu kommen.
Wohin sich also wenden? Wer berät wo, in welchem Fall?
Bislang gibt es keinen solchen Überblick in Deutschland. boeker-consult hat deshalb einen Flyer "ERSTE HILFE BEI DISKRIMINIERUNG" für Sie zum Download zusammengestellt.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes übernimmt entgegen den Erwartungen vieler an sie keine Klagen von Betroffenen. Auch wenn sich die Performance der Antidiskriminierungstelle des Bundes seit ein paar Jahren verbessert hat. Es mangelt noch immer in Deutschland inklusive der Länderebenen an der Anwendung des Antidiskriminierungsgesetzes. Nur Berlin hat ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz. Ein Vorbild für die anderen Bundesländer! Gerichte wie staatliche Stellen unterstützen noch nicht genug und menschenrechtlich konform dahingehend, dass die Bürger/innen ihre Rechte aktiv in Anspruch nehmen können.
Auch ein Rechtshilfefond etwa für eine längere Prozessdauer bei dem Weg durch mehrere Instanzen (deutsche Gerichte, europäische Ebene und UN-Ebenen) fehlt, aus dem Anwältinnen und Anwälte und andere Kosten bezahlt werden könnten, insbesondere, wenn die Personen sich wo möglich wie nach den Zusatzprotokollen der UN-Menschenrechtsabkommen von Verbänden vertreten lassen möchten.
Was die Kritik an der Umsetzung von Gesetz und der Stelle des Bundes angeht, so verweisen wir auf die NGO-Alternativberichte zum UN-Frauenrechtsabkommen (CEDAW) aus der 43. Sitzung zum 6. Staatenbericht Deutschlands und hoffen auf baldige Umsetzung der Abschliessenden Bemerkungen des UN-CEDAW-Ausschusses vom Februar 2009.
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Ausserdem können Sie unter dem folgenden Link die Kritik in eine aktuelle Pressemeldung vom Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) vom 18. August 2011 nachlesen: http://www.antidiskriminierung.org/?q=node/338
FLYER(PDF) Erste Hilfe bei Diskriminierung
Alle genannten Stellen haben zugestimmt, dass Ihre Adressen aufgeführt werden. Sie können den Flyer gern auf Ihren Internetseiten einstellen oder sich verlinken. Über Feedback und Ergänzungen freuen wir uns.
Allen Interessierten steht es frei, sich den Flyer herunterzuladen, ihn zu vervielfältigen und auszulegen.
Eine englische Fassung des Flyers wird demnächst auf unserer englischen Seite erscheinen.