CEDAW ist unser gutes Menschenrecht

CEDAW (Convention for the Elimination of all Forms of Discrimination Against Women)

UN-Abkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau

Nimm Dir Zeit, einen clip für schottische Frauen und Frauen weltweit, 2012, zu CEDAW A SUPER HERO FOR WOMEN, 2:10 Minute anzusehen!

http://www.youtube.com/watch?v=HPJfBqoNH7Q

 Standbild des clips  

 

 

 

Anlässlich der 86. Sitzung von UN CERD (zum Antirassismusabkommen der UN), in der Deutschland - s. alle Dokumente unter dem Flaggensymbol- verhandelt wurde, sandte INSAAN e.V. mit unserer Beteiligung einen Alternativbericht über die Diskriminierung muslimischer Frauen ein. Der ist in Englisch auf der Seite der 86. Sitzung von CERD zu finden http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=977&Lang=en

In Deutsch stelle ich ihn hier ein.  Ich bot gemeinsam mit INSSAN e.V. ein erstes public viewing einer HUMAN RIGHTS TREATY BODY- Sitzung in meinem Büro ab-eine Prémiere und gut zum Nachmachen: hier ein Bild, das getwittert wurde.

 

6. May 2015 Germany CERD PUBLIC VIEWING

 
Die Bundesregierung hat am 16.08. 2011 den in 2/2009 vom UN CEDAW Ausschuss geforderten Zwischenbericht zu den dringlichen Themen Lohnungleichheit (Gender Pay Gap), Menschenrechte von Intersexuellen Menschen und Transsexuellen Menschen und Dialog zu deren Umsetzung vorgelegt.
Bislang steht der Zwischenbericht nicht auf den Seiten des BMFSFJ (Bundesfrauenministerium) uns liegt er wie den Aktiven Frauen/Menschenrechtsverbänden vor: Fragen Sie nach im BMFSFJ oder bei den Verbänden oder boeker-consult.
Die Qualität dieses Staaten-Zwischenberichts hat eine Reihe von Frauenrechtsverbänden dazu veranlasst auch hierzu einen Alternativen Zwischenbericht einzureichen. Er liegt seit dem 18. 09. 2011 vor und wurde für die 50. Sitzung von CEDAW  vom 03.10.-21.10.2011 eingereicht. Er ist in Englisch.
Hier finden Sie den Alternativen Zwischenbericht deutscher NROs in Englisch

 

 

 

 

 

Der Zwischenbericht wurde im folgenden Dokument vom Februar 2009 gefordert. Abschließende Bemerkungen des UN-CEDAW-Ausschusses nach der 43. Sitzung zum 6. Staatenbericht Deutschlands (2. Februar 2009, Genf):

 

 

WAS IST CEDAW

Es ist eines der im Moment bestehenden neun UN-Menschenrechtsabkommen, die auch als "Menschenrechtsinstrumente" bezeichnet werden. CEDAW ist in den zur Zeit 188 Vertragsstaaten, darunter auch Deutschland, verbindliches internationales Recht. In Deutschland ging es 1985 mit der Ratifizierung und Aufnahme ins Bundesgesetzblatt in das nationale Recht über.
Der Staat (Bund, Länder und Kommunen) sowie die Zivilgesellschaft sind dazu verpflichtet alle Artikel des Abkommens umzusetzen, außer jene, zu denen leider die Bundesrepublik Vorbehalte angemeldet hat.
Alle Diskriminierung von Frauen oder aufgrund des sozialen Geschlechts (gender) und des biologischen Geschlechts (sex) in allen Lebensbereichen müssen unverzüglich und proaktiv von seiten des Vertragsstaates beseitigt werden.
Es ist in allen Teilen unser gutes Recht, schon jetzt!

Und wir sind aufgefordert, im Dialog um die Umsetzung entweder bei den Berichten oder durch die Nutzung des Fakultativprotokolls mitzuwirken. Zusätzlich fordert der UN CEDAW Ausschuss auch regelmässig zu Inputs auf, z.B. wenn er neue Allgemeine Empfehlungen (Texte zur interpretation und richtigen Auslegung durch die Staaten; es gibt zur Zeit 28 AEs) verfasst.
Die Definition von Diskriminierung in CEDAW ist umfassend und auf alle Lebensbereiche bezogen. Damit geht es weiter als die EU-Richtlinien und das neue Gleichbehandlungsgesetz (Anti-Diskriminierungsgesetz) in Deutschland.

Nach dem Fakultativprotokoll von CEDAW können von der Diskriminierung als Frau betroffene oder aufgrund von Geschlecht diskriminierte Individuen nach Ausschöpfung des Rechtsweges in Deutschland vertreten durch sie selbst, Anwält/innen, Berater/innen oder einen (Frauen-) Verband oder eine Nichtregierungsorganisation

1. ein Untersuchungsverfahren durch den CEDAW Ausschuss auslösen (Einreichung e. Information über Verletzung/en des Abkommens

2. ein Beschwerdeverfahren (als von Diskriminerung und Verletzung des Abkommens betroffene Individuen, Gruppen) zu ihrem Fall an den UN-CEDAW-Ausschuss richten.

Der CEDAW-Ausschuss überwacht die Umsetzung des Abkommens.

 

Er nimmt die regelmäßig durch die Vertragsstaaten einzureichenden Staatenberichte und die entsprechenden NGO-Schatten- oder besser: Alternativberichte entgegen und kommentiert diese.
Dieser Kommentar findet sich in dem Dokument, das ‚Abschließende Bemerkungen’ genannt wird und den Staaten Lob, Kritik aber auch konkrete Empfehlungen und Arbeitsaufträge für eine wirksame Beseitigung aller Formen der Diskriminierung der Frau erteilt.

 

Der CEDAW-Ausschuss führt einen andauernden Dialog mit den Vertragsstaaten über deren Umsetzung der Konvention. Der CEDAW-Ausschuss nimmt Einreichungen nach dem Fakltativprotokoll an, prüft das Vorgebrachte und die Formalitäten, nimmt Beschwerden und eingereichte Informationen an, untersucht die vorgebrachten Verletzungen des Abkommens vor Ort im Vertragsstaat, und veröffentlicht bis spätestens 3 Jahre nach Annahme der Sache seinen 'View' (Ansicht, mit Aufforderungen an den Vertragsstaat, wie dieser die Rechtsverletzung unterbinden soll und was den Opfern zukommt).

Hinweis zum Lesen

"Taking CEDAW Seriously" The report from the Conference organized by
the Women’s Human Rights Alliance in co-operation with the Irish Centre
for Human Rights, National University of Ireland Galway, and the Irish
Council for Civil Liberties is now available. The aim of the conference
was to promote, apply and enforce the United Nations Convention on the
Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW. The
report includes text of the speeches, seminars, recommendations and
related notes. For information on the participants to the conference,
keynote speaker and to download the report, please visit:

http://www.stopvaw.org/Taking_CEDAW_Seriously_Conference_Report.html

Publikation [Deutsch] zum Download:

 

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/no_cache/de/publikationen.html?tx_commerce_pi1%5BshowUid%5D=0&tx_commerce_pi1%5Bpointer%5D=13

 

Dokumente zum Deutschen CEDAW-Dialog einschließlich NGO-"Schattenberichte" (oder: Alternativberichte)

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/menschenrechtsinstrumente/vereinte-nationen/menschenrechtsabkommen/frauenrechtskonvention-cedaw.html

Zum UN- CEDAW- Ausschuss

 

Hier finden sich alle Dokumente (des Abkommens und des Fakultativprotokolls), Information, Staatenberichte, Termine, Sitzungen, der aktuelle Ratifikationsstand, alle Staatenbericht, leider noch nicht die NGO-Berichte:

 

 

Es gibt immer mal etwas Neues! Es lohnt sich vorbeizusurfen!

 

Es lohnt sich auch, hier die Berichte anderer Staaten, ihre NGOs und die Ansichten des UN Ausschusses zu lesen, sich Anregungen und Informationen zu holen!

 

Dasselbe gilt für alle weiteren Vertragsauschüsse der neun Abkommen: Prüfen Sie genau, wo Ihr Fall am besten aufgehoben ist.

 

Zuletzt: unterstützen Sie die Arbeit in Deutschland und anderswo, die Abkommen, d.h. die Menschenrechte überall unverzüglich und komplett umzusetzen: Richten Sie Ihre Aufforderung dazu an Ihren Staat, die Regierung und Parlamente.

 

Wusste Sie, das Deutschland das UN-Menschenrechtsabkommen über die Rechte der Wanderarbeiter/innen und ihrer Familien noch nicht ratifiziert hat? Es gewährt (Arbeits-) Migrantinnen ihre Rechte.

 

Wussten sie, dass Deutschland das Fakultativprotokoll zum UN Abkommen über soziale, kulturelle und wirtschaftliche Rechte nicht ratifizieren will? Wir könnten damit soziale und kulturelle Rechte oder wirtschaftliche (ökonomische) Rechte viel effektiver einfordern über Beschwerden!

 

Wussten Sie, dass noch immens viele Menschenrechte nicht vom Staat umgesetzt werden? Tun Sie was mit uns, dies zu ändern!