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Localise !

Zivilgesellschaft aus Sachsen-Anhalt macht's vor: Einmischung in BRK-Menschenrechtsdialoge von unten

Besonders die Zivilgesellschaft in Sachsen-Anhalt ist hierin beispielgebend. 2016/17 schrieben Frauen aus Sachsen-Anhalt einen eigenen, Landesalternativbericht zu CEDAW, den sie zwar nicht nach Genf sandten, aber mit der Landesregierung diskutierten. Nun bekamen die Vereinten Nationen erstmals aus Sachsen-Anhalt einen Landesalternativbericht. 

Finden Sie hier die beispielhaften Bericht in Deutsch und Englisch.Am 08. März 2018 reichte ein Bündnis der Zivilgesellschaft als "INITIATIVGRUPPE Ziffer 36" einen Alternativbericht zur Umsetzung des UN-Menschenrechtsabkommens über Menschen mit Behinderungen (BRK/CRPD) in Bezug auf die Umsetzung der sog. BRK (Behindertenrechtskonvention) Mädchen und Frauen betreffen im Land Sachsen-Anhalt ein. Die Gruppe reichte damit den Bericht schon frühzeitig zur Pre-Session ein, die zur Vorbereitung des Überprüfungsprozesses der deutschen Umsetzung im August in Genf angesetzt ist. Die 'Initiativgruppe Ziffer 36' bezieht sich auf die Ziffer (den Artikel) 36 der letzten Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses zur Überprüfung dieses Abkommens, indem es um die Mängel und Empfehlungen in der BRK-Umsetzung bei den Rechten von Mädchen und Frauen in Deutschland geht. Die Gruppe macht Mängel deutlich und fordert (empfiehlt) umfangreiche Verbesserungen, besonders auf der Ebene der Partizipations, des unabhängigen Beschwerdezugangs und der Finanzierung. Deutlich wird, dass Sachsen-Anhalt die Vorgaben zur Inklusion, besonders im Bildungsbereich bei Schulen ignoriert. Die Initiativgruppe Ziffer 36 wird sich in der Pre Session 8/2018 an der Formulierung der Fragen (List of Issues) beteiligen und auf die noch nicht terminlich festgelegte Überprüfungssitzung ca. 2019/2020 beteiligen. Die Zivilgesellschaft hat geliefert. Abzuwarten ist, wie die Bundesregierung und wie das Bundesland darauf antworten wird, und was diese liefern! 

Die Menschenrechte von Mädchen und Frauen mit Behinderungen sind nicht einfach zu verschweigen, verstecken. Ihre singulären Rechte und Bedarfe sind in der CRPD/BRK extra in Artikel 36 und 16 festgehalten und von den Staaten zu beachten und umzusetzen. Und, die enge Verbindung der beiden Abkommen, CEDAW und BRK, verstärkt die Staatliche Verpflichtung zur Umsetzung der Menschenrechte von Mädchen und Frauen mit Behinderungen noch obendrein.

Machen Sie mit: Localise ! - Beteiligen Sie sich an Menschenrechtsdialogen aus Ihrer Kommune, aus Ihrem Bundesland heraus-lassen Sie uns die Umsetzung der Menschenrechte engmaschiger, mit mehr Beteiligung von allen Ebene  aus kritisch begleiten. Das ist unsere gute Pflicht wie unser gutes Recht. Die Zivilgesellschaft hat eine wichtige Rolle zu spielen.  

Leider muss dies immer wieder gesagt werden, obwohl es sich aus der Ratifizierung der Verpflichtungen in den Menschenrechtsverträgen, denen sich die Bundesregierung als Hauptumsetzungspartner der Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen unter dem Dach der Hochkommissar*in für Menschenrechte (OHCHR) in Genf ergibt. Leider suchen sich Regierung immer nur punktuell aus, was sie umsetzen möchten. Das muss besser werden: alles muss umgesetzt werden, für alle. Besser werden muss auch die Verbreitung des Wissens um die staatlichen Menschenrechtsdialoge und die Partizipation an den Prozessen: die Bundesländer und Kommunen müssen mit ins Boot der Dialoge. An dieser 'Lokalisierung' arbeite ich seit Jahren beratend mit, um dies voranzutreiben und hoffe, dass wir hiermit ein gutes Beispiel geben, dass viele ermutigt, sich ebenfalls von der lokalen oder Länderebene heraus zu beteiligen.

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It Only Takes a Girl

Ein Film von Gabriella Baton Rouge, Louisiana, United States

Bundesweites Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Unter der Telefonnummer 08000 - 116 016 können von Gewalt betroffene Frauen, oder deren Unterstützer*innen aus dem sozialen Nahraum und Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich damit befasst sind, ein Angebot nutzen, das bundesweit, kostenlos, rund um die Uhr, anonym. barrierefrei und mehrsprachig mit qualifizierten Beraterinnen zur Verfügung steht. Alle Infos auf der Webpage des Hilfetelefons.

Mein Beratungsansatz

Die Arbeit basiert auf den Menschenrechten. Ziel des Beratungsansatzes ist das Empowerment, die Stärkung und Befähigung der Menschen, ihre Rechte durchzusetzen oder Menschenrechte in die Arbeit ihrer Institutionen zu integrieren.

Wir suchen den kürzesten Weg. Wir sind aber auch in langjährigen Beratungsprozessen für Veränderungen oder im juristischen Kampf mit Mitteln des Internationalen Rechts engagiert.

Für einen Menschen oder eine Gruppe, für Sie setzen wir die Welt in Bewegung.

Durch meine langjährige berufliche Tätigkeit in Wissenschaft, Erwachsenenbildung und Frauenverbänden (NGOs) sowie als Referentin für Frauen- und Menschenrechte in Politik und Menschenrechtsorganisationen habe ich auf nationaler wie internationaler Ebene Erfahrungen und Praxis erworben, die ich seit 2004 als unabhängige, freie Beraterin zur Verfügung stelle.
Ich habe Befähigung und Ermutigung von anderen erfahren. Das möchte ich durch den Ansatz des Empowerments weitergeben. JedeR kann lernen und sich und die Umwelt verändern, am besten mit anderen zusammen. Jedes Netzwerk, jeder Verband und jede Institution oder Organisation kann Veränderungsprozesse erfolgreich durchlaufen.
Ich biete Beratung an, die an die menschliche Freude und Neugier auf Veränderung ansetzt. Diese bestehen solange wie sie durch das Lernen von Neuem, Informiertheit und Partizipation sowie Raum und Zeit zum eigenen Nachdenken und Finden von Lösungen alle Beteiligten und ihre Talente genährt und motiviert werden.

 

ERSTE HILFE BEI DISKRIMINIERUNG

Die meisten Menschen, die diskriminiert werden, haben erst einmal einen Schock. Dann möchten Sie sich beraten lassen und suchen am Ende einen Weg, sich zu wehren und zu ihrem Recht zu kommen. Wohin sich also wenden? Wer berät wo, in welchem Fall?

Bislang gibt es keinen solchen Überblick in Deutschland. boeker-consult hat deshalb einen Flyer "ERSTE HILFE BEI DISKRIMINIERUNG" für Sie zum Download zusammengestellt. Die Ansicht kann nach dem Öffnen verzerrt dargestelt sein; Bitte stellen Sie vor dem Ausdruck 100% Grösse und das Seiten-queer-format ein. FLYER ERSTE HILFE BEI DISKRIMINIERUNG (PDF)

Alle genannten Stellen haben zugestimmt, dass Ihre Adressen aufgeführt werden. Sie können den Flyer gern auf Ihren Internetseiten einstellen oder sich verlinken. Über Feedback und Ergänzungen freuen wir uns. Allen Interessierten steht es frei, sich den Flyer herunterzuladen, ihn zu vervielfältigen und auszulegen. Eine englische Fassung des Flyers wird demnächst auf unserer englischen Seite erscheinen.

 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes übernimmt entgegen den Erwartungen vieler an sie keine Klagen von Betroffenen. Sie berät aber mittlerweile Einzelpersonen betreffend optionaler Klagechancen. Die Performance der Antidiskriminierungstelle des Bundes hat sich über die Jahre verbessert. Es mangelt noch immer in Deutschland inklusive der Länderebenen an der Anwendung des Antidiskriminierungsgesetzes. Nur Berlin hat ein eigenes und 2020 reformiertes Antidiskriminierungsgesetz mit eigener Anti-Diskriminierungsstelle. Ein Vorbild für die anderen Bundesländer! Neun Bundesländer sind der "Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft" beigetreten, einer Absichtserklärung, in deren Rahmen die ADS- Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes Beratungsstellen und Öffentlichkeitsarbeit fördern möchte. Es sind der Freistaat Thüringen, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachsen.

Gerichte wie staatliche Stellen unterstützen noch nicht genug und menschenrechtlich konform dahingehend, dass die Bürger/innen ihre Rechte aktiv in Anspruch nehmen können.

Es fehlt ein Rechtshilfefond für die Inanspruchnahme und dem Zugang zu Rechtswegen unter dem Internationalen Recht.  Die längere Prozessdauer durch mehrere Instanzen (deutsche Gerichte, europäische Ebene oder UN-Ebenen) erfordert mehr Geld für Anwältinnen und Anwälte, für Beratung, oder Übersetzungskosten. Bislang wird dies nicht von Prozesskostenhilfe abgedeckt. 

Seit es die Fakultativprotokolle der Menschenrechtsabkommen gibt, fehlt hier eine entsprechende Möglichkeit, die den Zugang zum Recht wirklich ermöglicht, auch für Verbandsklagen. Die ADS eröffnet solche Quellen nicht. Sie ist auch nicht unabhängig. Unabhängigkiet müsste aber gewährleistet sein, da die Beschwerden nach Internationalen Recht in der Regel gegen den Staat als Schutzverpflichteten sind.

Zur Kritik an der Konstituierung und Arbeit der Antdiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), lohnt sich weiterhin ein Blick in die NGO-Alternativberichte zum UN-Frauenrechtsabkommen (CEDAW) aus der 43. Sitzung zum 6. Staatenbericht Deutschlands und die Abschließenden Bemerkungen des UN-CEDAW-Ausschusses vom Februar 2009 dazu.

Ausserdem können Sie unter dem folgenden Link die Kritik in eine Pressemeldung vom Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) vom 18. August 2011 nachlesen: http://www.antidiskriminierung.org/?q=node/338

Selbstverpflichtung:

boeker-consult, Beratung für Menschenrechte und Genderfragen, unterstützt die CHARTA DER VIELFALT DER DEUTSCHEN UNTERNEHMEN und hat sich deshalb im Rahmen der Initiative "Diversity als Chance – Charta der Vielfalt" durch Unterschrift verpflichtet, sie umzusetzen.
Am 15. Mai 2007 hat die Inhaberin der Firma, Marion Böker, die Urkunde zur Selbstverpflichtung aus der Hand der Staatsministerin im KanzlerInnenamt und Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer, entgegen genommen.

Zur Seite der Bundesregierung

Charta der Vielfalt.pdf

Liste der UnterzeichnerInnen.pdf

Bild von der feierlichen Überreichung der Urkunde

boeker-consult definiert die Umsetzung von Diversity innerhalb des Referenzrahmens der UN-Menschenrechtsverträge sowie der EU-Richtlinien zur Anti-Diskriminierungspolitik der Europäischen Union und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) des Europarates.

Ein Reduzierung von 'Diversity' als eine schlichte Vielfalt ohne vor allem rechtliche Verpflichtung aller Beteiligten lehnen wir ab.

Wir arbieten mit einem Diversity-Ansatz aus der Bürger_innenrechtsbewegungen, der im Rahmen der Internationalen Gemeinschaft weiterentwickelt und allen Menschen in ihrer Diversität vor allem Rechte garantiert und Rechtsmittel zugänglich macht. Diversity ohne Rechte sind nicht einmal die halbe Miete. Auch die Wirtschaft, Unternehmen, Medien und Künste sind den Menschenrechten verpflichtet.

Hier sind alle Menschen in ihren gleichen Rechten de jure und de facto gleich gestellt. Alle sind ohne Ausnahme und Ansehen des Status gleich zu behandeln. Ungleichbehandlungen (Diskriminierungen) sind als Verletzungen des (nationalen wie internationen Menschen-) Rechts überprüfbar und beklagbar- Vor den 9 Menschenrechtsabkommen können Individuen oder Gruppen sich beschweren und Recht bekommen.

Ein in seiner Bedeutung gerecht werdender Diversity-Ansatz ist auf das ganzheitliche Zusammenleben der Menschen in allen Lebensbereichen und auf die Teilhabe aller an Wachstum und Wohlstand jeder Art in Frieden und ohne Grenzen gerichtet.

Wenn wir überwiegend mit dem Fokus auf die Menschenrechte der Frauen, auf die Gleichheit von Frauen und Männern und eine Welt, die frei von Diskriminierung und Frauen-Menschenrechtsverletzung oder aufgrund von 'gender' (sozialem Geschlecht) und 'sex' (biologischem Geschlecht) ist; und wenn wir Beratung und Begleitung bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming leisten, dann zielen wir dabei langfristig auf folgenden Ansatz der Vielfalt ab: das Mainstreaming aller Menschen Rechte in allen Bereichen. Dazu beraten wir-dazu bieten wir Expertise an: solche Diversity, die den Menschen das Wissen und den Zugang zu den Menschenrechten eröffnet befördert unsere Arbeit. Das bringt unseren Klient*innen viele Vorteil und ist fern jeder Makulatur.