Menschenrechte

Meine Beratungs- und Trainingsangebote umfassen:

Menschenrechtsbildung

  • Aufklärung/Trainings zur Umsetzung von Frauen-/Menschenrechten in der Praxis- Menschenrechts-Empowerment
  • Begleitung von Implementierungsprozessen
  • Schulung/Training zu den Anforderungen und Zielen sowie Verfahren;- lokal, national und regional sowie international; für einzelne Betroffene, Gruppen, Verbände und sonstige Interessierte
  • Umgang mit dem menschenrechtlichen Instrumentarium (Abkommen, Dialoge, Follow-Ups von UN, Staat und der Zivilgesellschaft, insb. Nichtregierungsorganisationen/NROs): Prozessgestaltung von Alternativberichten;
  • Menschenrechte und Diversity in Verwaltung, Betrieben, Verbänden, Organisationen
  • Akute Intervention bei Menschenrechtsverletzungen Einzelner/Gruppen: Ziel ist es, Leid abwenden-Verantwortliche zum Handeln zu bewegen-Lange Klagewege zuerst abwenden- dann gezielt auszusuchen
  • Frauenrechte -Trainings & Fallberatung bei Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung im lokalen und nationalen Kontext, um Ihnen möglichst schnell Abhilfe zu schaffen (mit Hilfe von Konfliktlösungsgesprächen oder politischen Kampagnen, Medienkampagnen uvm) sowie weitergehend der Begleitung ihres Klagefalls und ggf. Einreichung ihreer Beschwerde oder Ihres verlangens um ein Untersuchungsverfahren unter CEDAW oder anderen Menschenrechtsabkommen. Wir helfen auch, Fälle bei anderen Institutionen einzureichen. Wir kämpfen mit Ihnen für Ihre Rechte.
  • Kinderrechte – Trainings/ Fortbildugen für jugendliche und erwachsene Multiplikator*innen-  Beratung über die Umsetzung der Rechtsvorgaben in unterschiedlichen Lebensbereichen, in Verwaltung, Institutionen wie Schulen, Kultur, Politik, Zivilgesellschaftsaktivitäten und Verbänden - Workshops für junge Menschen Mädchen_Jungen
  • Beratung über die Entwicklung der Menschenrechte älterer Menschen und insbesondere Frauen jetzt auch in Vortragsform und mit Materialpaket.  Dabei erfahren Sie wie im internationalen, regionalen und nationalen Kontext, bei der UN und EU das recht geschärft wird, warum das nötig ist, welche Mitwirkungs- und Inanspruchnahmemöglichkeiten es für Individuen und Verbände (NGOs) gibt.
    Beratung für von Altersdiskriminierung Betroffene: Fall als Text anlegen und an entsprechende Stellen weiterleiten kann begleitet oder übernommen werden.

Beschwerden- Untersuchungsverfahren

  • Inanspruchnahme der Fakultativprotokolle der Menschenrechtsabkommen der UN. Danach kann jedeR bei Nichterlangung des Rechts auf nationaler Ebene Beschwerden gegen Diskriminierungen oder Verletzungen der Menschenrechte durch Staaten oder nichtsstaatliche Akteur/innen einreichen. Betroffen kann davon ein Individum oder eine Gruppe von Menschen sein. Neben eier Beschwerde kann auch eine Information zum Ersuchen eines Untersuchungsverfahrens durch die UN eingereicht werden.
  • Intensive menschenrechtliche Beratung und Begleitung von diskriminierten Individuen oder Gruppen schon bei ersten Schritten gemeinsam mit Anwält_innen auf lokaler und nationaler Ebene. Ziel ist es, dort schon Menschenrechte geltend zu machen. Die Rechtssprechung müsste schon hier analog der internationalen Menschenrechtsabkommen erfolgen.
  • Weiter kann im Umgang mit Behörden, Verwaltung und lokaler Politik die intensive Beratung zur Vrobringung fundierter menschenrechtlicher Argumente dazu führen, dass Veränderungen zugunsten der realen Umsetzung von Menschrenrechten erzielt wird. Das kann lange Rechtswege ersparen. So etwa bietet boeker-consult Beratung hinsichtlich Kampagnen, Medien, Lobbying und Geprächsbegleitung, Akquise von Mitteln für den langen Weg.
  • Beratung und Verfassung von Einreichungen unter den Fakultativprotokollen der UN-Menschenrechtsabkommen; Begleitung der 3-jährigen Verfahrensdauer, Strategieberatung, Öffentlichkeitsarbeit uvm.
  • Organisation Ihrer Kontaktaufnahme zu UN-Gremien; Gespräche mit Funktionsträger_innen, damit Ihre Informationen an der richtigen Stelle ankommt und Sie als Akteur_in handeln können.

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Allgemeines zu Menschenrechten

  • Deutschland, die EU-Staaten und die meisten Staaten haben heute die neun UN-Menschenrechtsabkommen ratifiiziert. Diese  gelten damit verbindlich auf allen Ebenen dieser 'Vertragsstaaten'. Manche Staaten nehmen die Abkommen komlett in ihre Verfassungen auf. Manche - wie Deutschland- überführen sie durch die veröffentlichung im Bundesgesetzblatt während ein Artikel in der verfassung auf die Vorrangigkeit der Menschenrechte verweist. Der Inhalt der Abkommen muss jedeR Bürger_in bekannt gemacht werden. Soweit die Pflicht der Staaten, die auch zu umfassendem Menschenrechtsschutz verpflichtet sind. De facto fehlt es an Aufklärung und Verbreitung des Wissen über die Menschenrechte: in Schulen, in Institutionen, bei den Menschen und leider manchmal auch unter Jurist_innen und Richter_innen.

    Manchmal ist der Umsetzungsprozess außerhalb der Gerichte möglich. Manchmal lohnt es sich oder bleibt den Einzelnen nichts anderes übrig, als nach dem nationalen Rechtsweg auch die Rechtsmittel der UN in Anspruch zu nehmen.

    Die Menschenrechte werden stetig ausdifferenziert, z.B. UN CEDAW. Immer neue Interpretationshilfen, die Allgemeinen Empfehlungen der Menschenrechtsausschüsse, oder die regelmäßigen Abschließenden Bemerkungen zu den Staatenberichten geben Auskunft über aktuelle Anwendungsbereiche, die aktuelle Bedeutung und Anknüpfungspunkte im weitläufigen Referenzsystem des gesamten Menschenrechtsregimes. Die Zivilgesellschaft prägt aktiv die reale Ausgestaltung der Menschenrechte, indem sie die UN-Gremien über Verletzungen der Menschenrechte, den Bedarf an Klärung und Neudefinition informieren. Die UN ruft stetig de NGOs auf, Informationen einzuspeisen und hat die Mitwirkungsmöglichkeiten geregelt.

    2015 werden die Jahrtausendziele (Millenium Goals) überpürft, die wichtige Menschenrechtseinlösungen beinhalten. Zur Zeit wird bereits die nachfolgende Post-2015-Agenda entworfen. Es gibt viele Möglichkeiten zur Partizipation! Die Milleniumsziele befinden sich im Einklang mit den umfänglichen Arbeitsaufträgen der UN-Weltfrauenkonferenz von 1995. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist darum zu einer unverzichtbaren, qualitativen Komponente der Überlebensvoraussetzungen einer zivilisierten Menschheit geworden. Die nächste Dekade muss hieran anknüpfen und Fortschritt erbringen. Rückschritte darf es nicht geben.